…die Politik sich in ihr Leben einmischt. Doch warum ist das so?
Im realen Leben gibt es grob gesagt eine Trennung des Lebens in eine Bürger- und Zivilgesellschaft und in den Staat. Die Bürger- und Zivilgesellschaft umfast dabei NGOs (non govermental organisations), nicht Gewinn orientierte Organisationen und eben das restliche zivile Leben, aus Familien, Vereinen und anderen sozialen Gruppen. Diese Gesellschaft kann nur existieren, weil ihr der Staat gewisse Freiheiten, zum Beispiel die Versammlungsfreiheit, eingeräumt hat.
Der Staat ist ein von der Gesellschaft geschaffenes Konstrukt, welches den Schutz der Gesellschaft und ihr Funktionieren gewährleisten soll. Er übt Macht an Punkten aus, an der die Gesellschaft nicht funktioniert, Konfliktpotential offenlegt, welches ihr weiterbestehen gefährden könnte.
Das Internet selbst stellt, zumindestens für die Natives, eine gewachsene Gesellschaft dar. Es ist ein Kommunikationssystem und Medium zugleich, in dem jeder Schutz gewähren und jeder Macht ausüben kann. Die einzige Möglichkeit im Netz bestand zu haben, ist sich mit Gleichgesinnten zu umgeben und auf die Stärke und das Wohlwollen der Gruppe zu vertrauen. Die oftmal beschworenen basisdemokratischen Möglichkeiten des Netzes sind sekundäre Eigenschaften für die sich die Gruppen aktiv Entscheiden müssen. Nichts spricht dagegen, dass die Gruppe einem Multiplikator wie einem Alphatier folgt, und sich in der nächsten Sekunde von ihm abwendet, weil er seinen Einfluss unmoralisch gebraucht hat.
Das Internet ist also nur so demokratisch wie es seine Nutzer sind. Die Nutzer sind allerdings weniger von einem gesellschaftsorganisatorischen Konzept beseelt, als von dem einfachen Wunsch die Einschränkungen der realen Gesellschaft, nicht einmal die des Staates, abzuschütteln und sich ein wenig freier verhalten und ihr Potential nutzen zu dürfen. Die vermeintliche Anonymität des Netzes leistet diesem Wunsch Vorschub, wie man ja allerorts sieht.
Der Konflikt zwischen staatstragenden Organen und der Internetgesellschaft entsteht mit restriktiven Eingriffen seitens des Staates in diese gewachsene Gesellschaft. Es stehen hierbei weniger die Regulationen der Infrastruktur des Netzes im Fokus des Konflikts, als eine Mögliche Regulation der Inhalte, sprich Zensur, im Vordergrund.
“Das Internet ist kein rechtsfreier Raum” ist ein häufig zitierter Satz um den Eingriff der Politik in die Internetgesellschaft zu rechtfertigen. Doch damit stoßen sie auf den Widerstand der Nutzer. Für diese gelten zwar die Gesetze des jeweiligen Staates, aber da sich der Staat aus einer anderen Gesellschaft heraus generiert, wird der Eindruck einer böswilligen Invasion seitens des realen Staats erweckt. Die Unabhänigkeitserklärung des Internets von John Perry Barlow hat es auf den Punkt gebracht:
Regierungen der industriellen Welt, Ihr müden Giganten aus Fleisch und Stahl, ich komme aus dem Cyberspace, der neuen Heimat des Geistes. Im Namen der Zukunft bitte ich Euch, Vertreter einer vergangenen Zeit: Laßt uns in Ruhe! Ihr seid bei uns nicht willkommen. Wo wir uns versammeln, besitzt Ihr keine Macht mehr.
deutsche Übersetzung bei telepolis
Der Staat der realen Gesellschaft führt also den Auftrag aus, den er durch die Gesellschaft bekommen hat. Nun trifft er auf eine andere Gesellschaft und die Individuen, welche sich hier einen Freiraum geschaffen hatten, und diese reagieren auf das anlegen realer Maßstäbe in ihrer entmaterialisierten Welt dementsprechend.
Dabei ist der aktuell viel diskutierte Eingriff durch das Zugangserschwerungsgesetz noch relativ harmlos, hält man sich vor Augen, dass die Netzneutralität damit nicht wirklich angetastet wurde. Es findet keine Deep Package Inspection statt, sondern es werden nur Seitenaufrufe umgeleitet. Allein das ist zwar eine bedenkliche Konstruktion, aber angesichts der Unwissenheit unserer Politiker ist die Internetgesellschaft nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen.
Genau hier spreche ich dem einzelnen User die Schlüsselfunktion zu schlimmeres vermeiden zu können, denn er stellt die Schnittstelle zur realen Welt dar. Will der Nutzer die neu gewonnene Freiheit behalten und nicht durch Lobbyisten und Interessengruppen beeinträchtigt werden, muss er sich in der alten Welt diesen Strukturen entgegen stemmen. Sind sie es nicht, welche die Nutzung des Internets durch ihr Handeln salongfähig gemacht haben?
In Marshall McLuhans Systemtherorie stellt die Politik nur eines von vielen Systemen dar. Jedes System hat dabei eine binäre Leitdifferenz, die quasi der Motor des Systems ist. Die Leitdifferenz der Politik ist Macht und Ohnmacht. Ein Politiker in der Opposition ist so sinnerfüllt wie ein gut gemeinter Rat des Pfarrers vor der leeren Sonntagskirche. Auf die Politiker braucht der Internetnutzer also nicht hoffen, da diese nicht das Wohl Aller im Sinne haben, sondern das Erlangen und Erhalten der Macht. Erst in zweiter Instanz ergibt sich Systembedingt ein Interesse am Bürger, da diese noch das Sagen haben, wer an der Macht ist, und wer nicht.
Eine Gesellschaft, die dieses Staatssystem jedoch nicht zu brauchen glaubt, muss zwangsläufig auf Ablehnung stoßen, vor allem wenn sich zeigt, dass die Selbstorganisation der Netzgesellschaft im realen Leben negative Auswirkungen hat. Die Politiker, welche nun einmal auch die Interessen der Lobbys vertreten müssen, sehen sich nicht in der Lage gegen das Internet anzukommen und reagieren mit einem Angriff auf die Wurzel allen Übels, die Netzneutralität. Erst wenn alle Inhalte kontrolliert werden, kann gewährleistet werden, dass nichts gegen die Interessen realer Gesellschaftsgruppen geschieht. Da hört man Floskeln wie “von China lernen” und sieht eine im Verbot gipfelnde Ratlosigkeit.
Es bleibt abzuwarten worin der Konsens zwischen realer Welt und Netzwirklichkeit bestehen wird. Ein wenig müsste die Netzgesellschaft auf die reale Welt zugehen, indem sie Instanzen zur Selbstkontrolle schafft, bevor der Staat vollständig im Regulierungswahn die Kontrolle über die Bürgerrechte verliert. Der Staat müsste im Gegenzug das Laisse faire Prinzip walten lassen, eine anti-autoritäre Erziehung des Netzbewohners wagen, und die Rechtsprechung schneller auf die neuen Gegenbenheiten anpassen um weiterhin den Schutz seiner Gesellschaft gewährleisten zu können.